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D-Arzt

Unter D-Arzt (Durchgangsarzt) versteht man eine chirurgisch tätigen Arzt, welcher durch die Berufgenossenschaften die besondere Zulassung zur Behandlung von Arbeits-und Schulunfällen erhalten hat.

BG-liches Heilverfahren

Der D-Arzt hat zuvor eine spezielle Ausbildung durchlaufen und ist im Besitz der dafür notwendigen Facharztanerkennungen. Seine Praxis und die operativen Bereiche sind dementsprechend ausgerüstet und unterliegen einer strengen Prüfung durch die Unfallversicherungsträger.

Nur er entscheidet über die Weiterbehandlung der Unfallopfer und unterrichtet die Berufsgenossenschaften über den jeweiligen Stand der Behandlung. Zusätzlich zur Akutbehandlung ist er für die Erstellung von Gutachten verantwortlich, welche über die Arbeitsfähigkeit, die Erwerbsfähigkeit und den Grad der Berentung entscheiden.

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